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Auskunftswesen

 

Information zu Ausgleichszahlungen für beschränkte persönliche Dienstbarkeiten nach Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)

 

 

 

 

Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurden vor 1990 häufig die zur Wasserversorgung erforderlichen Anlagen auf der Grundlage wasserrechtlicher Vorschriften und staatlicher Beschlüsse, jedoch ohne zivilrechtliche Absicherung, verlegt. Mit der Einführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes in Verbindung mit der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) hat der Gesetzgeber Regelungen zur rechtlichen Absicherung derartiger Leitungen und Anlagen geschaffen, die vor dem 03.10.1990 errichtet und betrieben wurden. Damit wurden kraft Gesetzes zum Stichtag des 11.01.1995  ohne Zutun des Grundstückseigentümers beschränkt persönliche Dienstbarkeiten begründet. Als Ausgleich hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die unter anderem Entschädigungsansprüche von betroffenen Grundstückseigentümern regelt.

 

Die Voraussetzung für eine Ausgleichszahlung ist in der Regel die Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Absicherung des Leitungsrechts im Grundbuch. Darüber hinaus muss der Grundstückseigentümer das Versorgungsunternehmen zur Zahlung der Entschädigung für das Leitungsrecht auffordern. Die Höhe der Entschädigung für das Leitungsrecht bemisst sich in der Regel am Bodenrichtwert zum 11.01.1995 des Grundstückes, da zu diesem Zeitpunkt die Dienstbarkeit entstanden ist und von der Flächengröße der Leitungsanlage inkl. Schutzstreifen auf dem betroffenen Grundstück. Anspruchsinhaber ist derjenige, der zum Zeitpunkt des Entstehens der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, also mit Inkrafttreten des § 9 GBBerG am 11.01.1995, Grundstückseigentümer war bzw. eine sonstige eigentumsrechtlich geschützte Position innehatte.

 

Sollten Sie anspruchsberechtigt sein und bis heute noch keinen Antrag auf Entschädigung gestellt haben für die zugunsten der Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH in das Grundbuch eingetragene beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht), haben Sie die Gelegenheit, einen formlosen Antrag auf Entschädigung bei uns zu stellen.

 

Um diesen Vorgang zu beschleunigen, hat jeder anspruchsberechtigte Eigentümer die Möglichkeit,  seine Angaben in dieses Formular GBBerG einzugeben oder die Anfrage formlos zu stellen an:

 

Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH

Herrenkrugstraße 140

39114 Magdeburg

Telefon:            (0391) 8504 - 636
Mail:                gis/at/wasser-twm.de

 

Auskünfte bei geplanten Baumaumaßnahmen

 

Die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH weist alle Planungsbüros, Behörden, Tiefbauunternehmen und Privatpersonen darauf hin, dass bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen aller Art  und sämtliche Genehmigungsverfahren Auskünfte über die vorhandenen und eventuell geplanten Anlagen der TWM GmbH einzuholen sind.

 

Für vorgesehene Aufgrabungen müssen von der TWM Schachtgenehmigungen eingeholt werden. Sollten Sie also Aktivitäten der oben genannten Art in einem der nachfolgend genannten Landkreise planen, richten Sie Ihre Bauanfragen (eine Beschreibung des Vorhabens und einen Übersichtsplan, ggf. Lageplan) bitte an:

Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH
Herrenkrugstraße 140
39114 Magdeburg

Für telefonische Anfragen steht Ihnen Frau Breitling unter 0391/8504-640 zur Verfügung oder senden Sie uns eine EMail an bauanfrage/at/wasser-twm.de.

 

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