
Die Grundwasserüberwachung ist die Basis für eine langfristig angelegte Sicherung der Grundwasservorkommen und hat deshalb eine große Bedeutung. Sie ist eines der wichtigsten Instrumente zum vorbeugenden Schutz des Grundwassers.
Der wesentliche Teil der für eine Überwachung der Grundwasserentnahme erforderlichen Daten kann mit ausreichender Genauigkeit über ein Monitoring, also ständigen Messungen, Aufzeichnungen und Auswertungen im Sinne einer Überwachung, gewonnen werden.
Die TWM nutzt für ihre beiden wichtigsten Ressourcen, die Colbitz-Letzlinger Heide und den Westfläming, dabei ein von einem Ingenieurbüro entwickeltes Monitoringsystem. Die Ergebnisse werden jährlich in einem zusammenfassenden Bericht festgeschrieben und mit den zuständigen Wasserbehörden beraten.
Die relevanten Daten der kleineren Grundwasservorkommen werden ebenfalls erfasst und ausgewertet.
Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer 1.
Es kann durch nichts ersetzt werden!

Weil das lebensnotwendige und unentbehrliche Grundwasser vor schädlichen Einflüssen bewahrt sein muss, werden im Interesse der derzeit bestehenden und der künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung Wasserschutzgebiete festgesetzt.
Die Trinkwasserschutzgebiete als Reservate unseres Trinkwassers umfassen grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet, aus dem Grundwasser zu den Brunnen der Wasserwerke fließt.
Dabei wird das Gebiet in drei Zonen eingeteilt. Die Schutzgebiete werden durch Rechtsverordnungen der zuständigen Wasserbehörden festgesetzt. Gleichzeitig werden Verbote ausgesprochen oder bestimmte Maßnahmen mit einem Genehmigungsvorbehalt versehen, wobei die Beschränkungen von der Zone III zur Zone I immer mehr verschärft werden. Die Zone III kann noch in die Zonen IIIA und IIIB unterteilt werden.
Die Kontrolle und Überwachung der Wasserschutzgebiete erfolgt durch regelmäßige Begehungen und laufende Rohwassergüteüberwachung an den Pegeln und Brunnen der Wasserwerke und im Wassereinzugsgebiet. Die über dem Grundwasser liegenden Boden- schichten sollen das Grundwasser vor schädigenden Einflüssen, besonders durch menschliches Handeln, schützen.
Wasserschutzzone I - Fassungsbereich
Sie schützt die eigentlichen Fassungsanlagen (Brunnen) im Nahbereich. Hier ist jegliche anderweitige Nutzung und das Betreten für Unbefugte verboten.
Wasserschutzzone II - Engere Schutzzone
Sie erstreckt sich auf den Bereich der sogenannten "50-Tage-Linie". Es gelten Nutzungsbeschränkungen für:
Wasserschutzzone III - Weitere Schutzzone
Sie umfasst das gesamte Einzugsgebiet der jeweiligen Wasserfassung. Hier gelten Verbote bzw. Nutzungseinschränkungen wie:

Die Trinkwasserversorgung Magdeburg GmbH und die Wasserbehörden leisten viel für die Qualität des Grundwassers. Doch auch jeder Bürger ist gefordert, aktiv zum Schutz des Grundwassers durch umweltbewusstes Verhalten beizutragen.
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