Serviceleistungen

Umfassende Kundenbetreuung bei Fragen zu behördlichen Auflagen und Angelegenheiten in den Bereichen Trink- und Grundwassergüteüberwachung

 

Probenahme, Analytik und Bewertung für Wasserwerke & Trinkwasserverteilungsnetze nach TrinkwV 2001 und EG-Richtlinie 98/83/EG

 

Probenahme, Analytik und Bewertung für Grundwassermesstellen und Brunnen z.B. in Anlehnung an das DVGW-Arbeitsblatt 254 oder das Grundwasserüberwachungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (GÜSA)

 

Probennahme und Analytik für kontaminationsverdächtige / kontaminierte Flächen und Standorte auf Bundesliegenschaften entsprechend der Verwaltungsvereinbarung BAM/OFD Hannover

 

Probennahme, Analytik und Bewertung von Schwimm- und Badebeckenwasser nach DIN 19643-1

 

Probenahme, Analytik und Bewertung von Trinkwassererwärmung- und Warmwasserheizungsanlagen entsprechend der gültigen technischen Reglen von VDI, TRD, VDMA und AGFW

 

Bewertung der Korrosionswahrscheinlichkeit metallischer Werkstoffe bei Kontakt mit Trinkwasser nach DIN 50930-6

 

Beurteilung des Betonangriffsvermögens von Wässern vorwiegend natürlicher Herkunft nach DIN 4030-1

 

Beratung bei Fragen zur Wasseraufbereitung und der Hausinstallation (z.B. Wasserhärte, Blei, Nitrat, Legionellen, Geschmack, Gerüche)

 

Darstellung von Analyseergebnissen in Form rechtlich sicherer Prüfberichte sowie Tabellen nach Kundenwunschformatierung

 

 

Akkreditierung

Im Jahr 2003 erfolgte die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 als Prüflaboratorium für Trink-, Grund-, Roh-, Brauch- und Oberflächenwasser durch die Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie GmbH (DACH). Nach erfolgreicher Reakkreditierung am 11.10.2007 besitzt das Trinkwasserlabor eine bis zum 21.01.2013 gültige Akkreditierung. Mit der Übergabe der nunmehr hoheitlichen Akkreditierungsaufgaben von der DACH an die nationale Akkreditierungsstelle DAkkS im Jahr 2010 erhielt das Trinkwasserlabor nach einer erfolgreichen Zwischenbegutachtung im Jahr 2011 die neue Registriernummer D-PL-14574-01-00.

Zulassungen

Das Trinkwasserlabor erfüllt die Anforderungen des § 15 Absatz 4 Satz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) i.d.F. vom 28.11.2011 und ist gemäß der Bekanntmachung 21-41607-2 des Ministeriums für Arbeit und Soziales vom November 2011 als Trinkwasseruntersuchungsstelle im Land Sachsen-Anhalt geführt.


Das Trinkwasserlabor besitzt entsprechend §2 der Vereinbarung zwischen der Oberfinanzdirektion Hannover und den Akkreditierungsstellen DACH, DAP und DASMIN vom 22.05.2000 den Nachweis zur Kompetenzbestätigung für Probenahme und Analytik zur Erkundung und Bewertung kontaminationsverdächtiger/kontaminierter Flächen und Standorte auf Bundesliegenschaften.

 

 

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